Der richtige Umgang mit Arzneimittel.

Alle Arzneimittel – auch die, die ohne ärztliche Verordnung in der Apotheke käuflich zu erwerben sind – wirken auf das Stoffwechselgeschehen im Körper ein, denn sonst können sie nicht wirksam sein. Deshalb kann es fahrlässig, unüberlegt und oftmals unnötig sein, Arzneimittel ohne ärztlichen Rat einzunehmen.

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Wir führen einige Regeln auf, die jeder zu seinem eigenen Wohle im Umgang mit Arzneimitteln beherzigen sollte:

Vom Arzt oder der Ärztin verordnete Medikamente sind genau nach seinen und ihren Anordnungen einzunehmen. Haben Sie seine oder ihre Anordnungen nicht ganz verstanden, so fragen Sie ruhig noch einmal nach, oder lassen Sie sich von Ihrem Apotheker/-in beraten.

Jeder Arzneimittelpackung liegt eine Information bei, die so abgefasst ist, dass sie auch der Laie versteht. Diese Informationen sollten Sie unbedingt sorgfältig lesen und beherzigen. Hinweise auf die Beeinträchtigung des Reaktionsvermögens sind ganz besonders für Kraftfahrer wichtig.

Ist die Behandlung abgeschlossen, sollten verschreibungspflichtige Arzneimittelreste nicht aufgehoben werden, um in ähnlichen Fällen wieder gebraucht oder an Bekannte weitergereicht zu werden. Geben Sie die Reste in die Apotheke zurück zur Vernichtung!

Arzneimittel sind zur Linderung von Beschwerden und zur Heilung von Krankheiten entwickelt worden, doch sind sie stellen keinen Ersatz für eine gesunde Lebensführung dar. – Eine Schlaftablette ist kein „Betthupferl“ und eine Schmerztablette nicht für den Dauergebrauch bestimmt. Schnell kann sich eine entsprechende Abhängigkeit einstellen und die eigentliche Wirkung reduzieren.

Arzneimittel sollten sorgfältig aufbewahrt werden. Sie gehören in eine gut verschließbare Hausapotheke. Diese Hausapotheke sollte für Kinder unerreichbar sein. Und von Zeit zu Zeit sollten Sie diese vom Apotheker „entrümpeln“ lassen, denn Arzneimittel sind nicht unbegrenzt haltbar.

Arzneimittel kauft man in der Apotheke. Der Apotheker/-in ist Arzneimittelfachmann/-fachfrau, und auf deren Rat sollten Sie nicht verzichten.

„Der Apotheker/-in ist berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Sie dienen damit der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.“ (§ 1 der Bundes-Apothekenverordnung)

Autorin: D. Vering

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